Herr Steffen, wie kann ich als Eigentümer die Erklärung zur Feststellung meiner Grundsteuer abgeben?
Martin Steffen:Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto haben, welches Sie zum Beispiel für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden. Die Feststellungserklärung ist grundsätzlich elektronisch über ELSTER abzugeben. In Ausnahmefällen, wenn Ihnen z. B. hierzu die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform abgeben.
Für einfach gelagerte Sachverhalte von Privatpersonen, wie unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen in Ländern, die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, wird Ihnen ab Juli 2022 unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte und kostenlose elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung vom Bundesministerium der Finanzen zur Verfügung gestellt. Zu diesen Bundesländern gehört auch Schleswig-Holstein. Selbstverständlich ist die Abgabe der Feststellungserklärung auch durch Ihre(n) Steuerberater(in) möglich.
Kann ich die Erklärung für andere Personen in Vertretung erstellen, z. B. für meine Eltern oder Großeltern?
Martin Steffen: Grundsätzlich ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gemäß Steuerberatungsgesetz nur hierzu befugten Personen und Vereinigungen wie z. B. Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern erlaubt. Ausgenommen hiervon ist die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung. Hierunter fallen z. B. Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister oder Geschwister der Eltern.
Wo erhalte ich die notwendigen Informationen?
Martin Steffen: Für die Feststellungserklärung ist der Grundbuchauszug als Ausfüllhilfe hilfreich, denn es müssen zum Beispiel Angaben zur Lage wie Gemarkung, Flur und Flurstück sowie Angaben zu den Eigentumsverhältnissen des Grundstücks benannt werden. Sollte Ihnen der Grundbuchauszug nicht vorliegen, können Sie eine Kopie bei Ihrem Grundbuchamt beantragen.
Weitere Unterlagen wie das Informationsschreiben Ihres Finanzamts, der vorherige Einheitswertbescheid, der Kaufvertrag oder die Bauunterlagen enthalten ebenfalls hilfreiche Informationen für die Erstellung der Feststellungserklärung. Den benötigten Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 können Sie in Schleswig-Holstein unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer online abfragen.
Hat die neue Grundsteuer auch Auswirkungen auf Mieter?
Martin Steffen: Eigentümer, die ihre Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen vermieten, können die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Aktuell müssen die Mieter aber nicht mit Mehrbelastungen rechnen, da die neue angepasste Grundsteuer erst ab 1. Januar 2025 erhoben wird.
Wird die Grundsteuer am Ende für alle teurer?
Martin Steffen: Auch wenn die Reform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden soll, also die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mehr oder weniger Grundsteuern zahlt, werden sich die individuellen Grundsteuerbelastungen verändern. Einige Eigentümer werden somit mehr Grundsteuer bezahlen müssen und andere weniger.
Die konkrete neue Höhe der Grundsteuer ist erst ermittelbar, wenn die Gemeinden die neuen Hebesätze bekanntgeben. Dies ist im Verfahren begründet. Aufgrund der Angaben aus der Feststellungserklärung setzen die Finanzämter zunächst die Grundsteuermessbeträge fest. Städte und Gemeinden werden auf dieser Basis dann bis Ende des Jahres 2024 die neuen Hebesätze festlegen.
Bis wann muss ich meine Unterlagen eingereicht haben?
Martin Steffen: Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte oder einhalten kann? Ist beispielsweise ein Aufschub möglich?
Martin Steffen: Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist maßgeblich von der Dauer der Fristüberschreitung abhängig. Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt darüber hinaus die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen sollte über einen Fristverlängerungsantrag ein Aufschub beim Finanzamt beantragt werden, über welchen dann die Finanzbehörde individuell entscheidet.
Weitere Informationen und Hilfen finden Sie im Internet auch auf den folgenden Seiten. Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter www.steuerchatbot.de erreichen. Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Erstellung der Feststellungserklärung benötigen, können Sie sich ebenfalls an Ihren Steuerberater wenden.